Hallo,
ZitatMein Wohnmobilhändler bzw. seine Fachwerkstatt, hat mir einen Fahrradträger so montiert, dass beim Transport der Fahrräder beide Rückleuchten verdeckt wurden????
Das haben wir vor Jahren hier schon einmal debattiert.
Lt. STVO dürfen die rückwertigen Leuchten, Blinker etc. in definierten Winkeln durch NICHTS auch nur teilweise verdeckt werden.
Das geht an manchen Hobby-Modellen mit hochgezogenen Leuchten wie unserem damaligen Siesta mit Fahrrädern nicht.
Auskunft von Hobby: nur gedacht für Kinderfahrräder....
Auch der TÜV war ratlos, man hat zu einer Leuchtenwiederholung geraten, aber die ist auch nicht so recht definiert (Kerze? Stalllaterne?).
Und so bleibt der Ausgang des Drogentests beim Gendarmen in Österreich, Italien etc. offen.
Grüße,
Charly