Moin Hartmut,
die Empfehlung von Olaf, der Asfinag keinen Anlass für die Abrechnung eines Mautvergehens zu bieten, kann ich nur bestätigen.
Diese Freunde lauern nur auf solche Fälle und es ist immer reichlich teuer.
Grundsätzlich scheint es aber, zumindest in Deutschland, da auch eine Grauzone zu geben.
Unser Optima ist aufgelastet, auf 4,0 t GG und alles ist ordnungsgemäß abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen.
Für Österreich habe ich natürlich die bekannte Go-Box auch mit nachgemeldeter Emissionsklasse.
Im letzten Jahr bin ich mit dem Wohnmobil auf der Autobahn A7 geblitzt worden.
Statt der erlaubten 80 km/h standen auf dem Anhörungsbogen 96 km/h, also 16 zu viel.
Und ab 16 km/h kostet die Sache Bußgeld.
Nach damaligem Bußgeldkatalog wären das 65,- Euro für PKW und 135,- Euro plus einen Punkt für LKW.
Und über den Punkt hätte ich mich schon geärgert.
Um so überraschter war ich, als ein Bußgeldbescheid für PKW in Höhe von 65,- Euro ins Haus flatterte.
So schnell habe ich noch nie überwiesen.
Letztendlich heißt das doch, dass das Kraftfahrtbundesamt keine Kenntnis von unserer Auflastung hat.
Oder sollte es eine andere Erklärung geben?
Ich kann mir auf jeden Fall keinen Reim drauf machen.
LG Uli