Hallo Erich,
+++ Wechselrichter, Ladebooster und zweiter Batterie. Kosten von weit über 5000€. Was soll damit geschehen, wenn ich eine Wandlung anstrebe ? +++
Das ist recht simpel. Erstens musst du keine Wandlung anstreben. Du kannst als Ziel genauso
Schadensersatz eintragen. Der Sinn dieser Androhung besteht darin den Händler in Verzug zu
setzen damit du überhaupt eine rechtliche Handhabe hast.
Weiterhin ist dies eine einseitige Willensbeurkundung d,h. du allein entscheidest und brauchst nicht den
Händler zu fragen. Du musst aber die Bedingungen dafür einhalten. Das wird vor Gericht geprüft.
Bei Wandlung wird der Vertrag so zurückgesetzt als ob er nie geschlossen worden wäre. Mein Anwalt
hat das anders formuliert ist aber sinngemäß.
Alle Ein und Umbauten werden dem Verkäufer auferlegt. Bei meinem Fiesta waren das z,B.
die nachträglich eingebaute Gasanlage, die Winterreifen und die Soundanlage.
Bei unserem Polo war es die Anhängerkupplung.
Du bezahlst die Verschleiß-pauschale plus aller dem nicht natürlichen Verschleiß entsprechenden
Beschädigungen.
Selbst die Kosten für Inspektionen und Ölwechsel plus sonstiger Werkstattbesuche ob notwendig
oder nicht trägt der Verkäufer.
Anfahrten zur Werkstatt und zum Händler inklusive Telefongebühren und Anwalt-gebühren.
Einzig die Arbeitszeit durch genommene Urlaubstage konnte mein Anwalt nicht angeben.
Die Frage ist nur, wie schnell bekommst du ein Neues?
Nur noch mal als Hinweis. Solltest du schriftlich den Rücktritt androhen und nach abgelaufener Frist
die Sache durchziehen, dann gilt das ab diesem Datum. D.h. nach Wandlung/Rücktritt spielt es
keine Rolle ob das Fahrzeug noch bei dir steht. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Wandlung durch
dich dann Einseitig eingeleitet.
Erkundige dich mal beim Anwalt. Sooooooo schlimm ist das nicht.
Ich habe das schon 2 Mal durch, allerdings mit normalen PKW's.
LG Kurt