Vorsatz würdest Du dem Werk wohl kaum nachweisen können, da hängen die Hürden einigermaßen hoch. Vorsatz müsstest Du dem Hersteller nachweisen, nicht nur dem Arbeiter.
Selbst "Grobe Fahrlässigkeit" ist schon schwierig und bei "Fahrlässigkeit", die wohl unzweifelhaft gegeben ist, greift relativ schnell die Verjährungsfrist gegenüber dem Hersteller.
Anders sähe es bei der so genannten Produkthaftung aus, aber die greift nur, wenn die Sicherheit für Leib und Leben gefährdet wäre, was hier wohl kaum nachzuweisen wäre.
Du hast ja noch die Händlergarantie, damit würde ich es, wie Uwe schon schrieb, denn auch bewenden lassen.
Ob HOBBY von diesem Schaden über den Händler etwas erfährt ist auch nicht unbedingt sicher, weil die Garantie ja längst vorbei ist, das Fahrzeug ist ja ca. 5 Jahre alt, nicht wahr? Der Händler wird vielleicht versuchen, den Hersteller mit ins Boot zu holen, und ich könnte mir schon vorstellen, dass HOBBY sich wenigstens beteiligt, aber sicher ist das nicht.
Der Händler hat also eigentlich den schwarzen Peter, er muss dann für einen Schaden geradestehen, für den nun wirklich nichts kann 
Ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube schon, dass das nicht so von HOBBY konstruiert oder vorgegeben war, das war wahrscheinlich ein Monteur zu faul, sich Nachschub zu holen.
Nun liegt es natürlich nahe, nach der Qualitätskontrolle zu rufen, aber glaube mir, die kann auch auch nicht zu ALLEN Produktionsschritten an ALLEN Produktionsstätten gleichzeitig sein.
Im gewissen Rahmen muss der Hersteller schon auf die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter bauen dürfen, denke ich.
Das entbindet natürlich den Hersteller aus seiner Verantwortung, aber das ist nun mal die Praxis.
Aber über dieses Forum wird HOBBY auf jeden Fall Kenntnis hierüber bekommen und das hilft vielleicht ein wenig für die Zukunft 