Moin,
Zitat, denn die sollte man auf keinen Fall im Auto mitführen.
das ergibt, zumindest momentan für mich, nicht wirklich Sinn, Olaf.
Wenn ich das CoC nicht mitführen soll, wie kann ich dann ggf. bei einer Polizeikontrolle nachweisen, dass ich mit den Reifen fahren darf. Es könnte doch sein, dass ein eifriger Gesetzeshüter das mal mit der Zulassungsbescheinigung Teil I abgleicht, oder?