Moin Thomas,
ich kann Deinen Ärger und Unverständnis gegenüber Händler und Hersteller gut verstehen!
Ich kann auch ein "Lied" davon singen.
Auf unserer ersten Fahrt mit unserem nagelneuen Wohnmobil, ging der Lattenrost kaputt bzw. war schon defekt.
Ergebnis: unsere zehn Tagestour war nach zwei Tagen beendet, auf den Lattenrost mussten wir dann drei Monate warten!
Ohne Lattenrost kein schlafen, ohne schlafen kein Reisen, dann war die Saison auch schon vorbei!
Zu deinem Thema, nach meiner Einschätzung kommst du ohne einen Rechtsanwalt nicht weiter.
Eigene geschriebene bzw. verfasste Einwände und Briefe, interessieren keinen Menschen.
Du hast zwei Jahre Gewährleistung auf das komplette Fahrzeug, inklusive aller Ausstattungen und Installationen die im Werk verbaut wurden.
Wenn der Garantiegeber aber nicht in der Lage ist den Mangel in einem für den Kunden zumutbaren Zeitraum zu beseitigen, besteht der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufgegenstandes.
Zu beachten, der Anspruch auf Rückabwicklung besteht nur in der Gewährleistungszeit.
Ein Anwalt würde sofort die Beseitigung der Mängel mit Zeitfrist ( ca.3- 6 Wochen) fordern und die Rückabwicklung schon mal ankündigen.
Meine Erfahrungen, dann geht alles sehr schnell und alles war auch nur ein Missverständnis.
Ich wünsche Dir, für die Durchsetzung deiner Ansprüche bzw. Beseitigung der Mängel. Alles Gute und viel Glück!
LG Teo