Moin, moin,
ich will voran schicken dass ich sicher kein Experte in Sachen Straßenverkehrsordnung oder ähnliche bin. Soweit es Autobahnrastplätze angeht, scheint mir dies jedoch alles nur eine Art Hinweisbeschilderung zu sein, um die verschiedenen Verkehrsarten zu kanalisieren. Will meinen, es wäre zwar nicht intelligent, aber im Grund könnte ich dort rein rechtlich betrachtet auch mit einem Pkw auf einem Lkw-Parkplatz stehen.
Von daher glaube ich, dass es eigentlich keine zwingenden rechtlichen Bindungen gibt. Wir haben es in unter 3,5 Tonnen-Zeiten immer so gehalten, dass wir uns auf einen günstigen und geeigneten Pkw-Parkplatz gestellt haben, seit dem wir länger als 8 m sind, müssen wir in aller Regel einen Lkw-Parkplatz benutzen, bemühen uns aber immer, keinem Lkw einen Platz zu "klauen", da die viel dringender durch ihre Lenk- und Ruhezeiten drauf angewiesen sind.
Aber manchmal kann man hinter einem langen Lkw stehen, wo zumindest ein größerer nicht mehr drauf passen würde.
Grundsätzlich vermeiden wir es aber auf Autobahnrastplätzen zu übernachten. Wir haben zwar nie was Negatives dort erlebt, aber in aller Regel ist es auch lauter als anderswo. Von daher steuern wir meist ausgewiesene WoMo-Stellplätze in der Nähe der Autobahn an.
Mit fröhlichen Grüßen
Wolf