Hallo zusammen,
manche Regelungen i. S. Gasflaschen(transport) machen durchaus Sinn.
In der Nähe von Augsburg hat ein Mann eine Gasflasche im Kofferraum seines Autos tranportiert. Ohne Schutzkappe. Dabei muss er irgendwie das Ventil leicht aufgedreht haben. So beim Fahren ist ihm dann Gasgeruch im Auto aufgefallen und er wollte die Seitenscheibe (elektrisch) öffnen.
Unmittelbar darauf hatte er keine Scheiben mehr am Auto und die Friseurkosten konnte es sich auch einige Zeit sparen.
Wie hat doch irgendwer im Forum geschrieben, er hat sich eine elektrische Beleuchtung ins Gasfach gebaut.
Warum ist das wohl nicht zulässig?
Schöne Grüße