Die Frage der Erschöpfung ist prinzipiell die Grundlage der Regelung, dass man auf öffentlichem Grund eine Ruhepause einlegen darf.
Auf einem Parkplatz direkt neben einem kostenpflichtigen Stellplatz habe ich meine Zweifel.
Da muss auch schon mal das Landschaftsschutzgesetz herhalten.
Es sei denn, man hat keine Chance gehabt, auf diesen Platz zu kommen, Schranke nachts, oam.
Man will uns zwingen, auf die kostenpflichtigen Plätze zu gehen.
Diese Gemeinden erhalten daraus Steuern.
Und das ich das wichtigste. Der gewerbliche Fremdenverkehr steht an erster Stelle.
Kann man aktuell doch überall sehr gut beobachten.
Dafür werden die größten Verrenkungen gemacht.
In Kühlungsborn habe vor einigen Jahren ein paar Plätze an einem ungünstigen Ort gesehen. Hätte ich mich nie hingestellt.
Der Bürgermeister hat, wie ich später in einem Interview gelesen habe, dahingehend geäußert, dass Wohnmobile nicht zum Stadtbild mit Hotels usw. passen würden.
Man legt Wert auf zahlungskräftige Kundschaft. Wurde ja auch viel investiert.
Der Bootshafen sieht natürlich besser aus, als ein großer Stellplatz.
Heinz-Günter