Hallo Martin
Hast du eigentlich schon mal überprüft ob du den Träger vom Gesetzgeber her überhaupt an Deinen Mobil betreiben darfst , die Leuchten des Trägers dürfen das Maß von 40cm von aussenkante Leuchte /Träger bis aussenkante Mobil nicht überschreiten , siehe auch hier ab Seite 15. klick hier
Vieleicht wird dieses ja nicht oft kontrolliert aber eben wenn was passiert ! Will ja nicht unken
Mach mir so kurz vor der Abfahrt keine Angst!
Es liest sich aber so, dass zusätzliche Rücklichter davon micht betroffen sind.
siehe text:
Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Dies gilt nicht für die zusätzlichen Blinkleuchten.
Min. 600 mm zwischen beiden Blinkleuchten, jedoch
min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm
Ich hab mal nachgemessen und 560 mm waren es dann. :whistle:
Frau kommt, jetzt geht es gleich lossssss, Freudeeeee kommt auf