Ne, geht für Dich nicht.
hier das "Kleingedruckte" von Bip&go :
VI.2 Für die Verwendung der elektronischen Plaketten auf Autobahnen und mautpflichtigen baulichen Anlagen geltende Vertragsbedingungen
a. Definition der zulässigen Fahrzeugkategorien
Die elektronische Plakette ermöglicht es dem Vertragskunden, innerhalb des Verkehrswege- und Anlagennetzes der Autobahnbetriebsgesellschaften und Betreiberunternehmen für mautpflichtige bauliche Anlagen Maut/ Gebühren für Fahrzeuge der Mautkategorien 1*, 2**, 5*** sowie für diejenigen Fahrzeuge zu entrichten, die nicht in die Mautkategorie 1**** eingeordnet werden können.
* Kategorie 1: Fahrzeuge oder Gespanne mit einer Gesamthöhe von bis zu 2 Metern und einem zulässigen Gesamtgewicht (poids total autorisé en charge – PTAC) von bis zu 3,5 Tonnen.
** Kategorie 2: Fahrzeuge oder Gespanne mit einer Gesamthöhe von mehr als 2 Metern und weniger als 3 Metern und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
*** Kategorie 5: Motorräder, Motorräder mit Beiwagen und Trikes.
**** Fahrzeuge, die nicht in die Kategorie 1 eingeordnet werden können: Fahrzeuge der Kategorie 2, die für die Beförderung von Personen mit Behinderung ausgestattet sind (bei der Durchfahrt an der Mautstelle muss die graue Karte mit der Aufschrift "Behinderung" vorgezeigt werden).