Natürlich wollen wir raus. Unser Womo ist fast fertig gerüstet..
Das BGH Urteil ist ein grundsetzliches.
Es regelt m.E. den ganz allgemeinen Terminus der Wohnung. Wo ich aktuell wohne, im abgeschlossenen Bereich, ist somit definiert. Und damit sind etliche verbundene Fragen geklärt.
Daraus herzuleiten, dass der nächtliche Aufenthalt in einem Wohnmobil an anderen Stellen, als den üblichen, geregelt wird, ist fraglich.
Wir haben Grundrechte. Die sind ausgesetzt. Niemand hat hier bislang juristisch etwas unternommen.
Somit ist das Eis, auf dem nun versucht wird, spezifische Regelungen für Wohnmobile zu finden, ziemlich dünn.
Wir hatten das Problem schon vor einem Jahr. Partielle Enteignung von Wohnungseigentum an anderer, als der gewöhnlichen Stelle, z.B. Ferienwohnung. Es war untersagt, über die Stadtgrenze z.B. Berlin, Hamburg ins Umland zu fahren. Schon vergessen?? Es gab auch einzelne richterliche Beanstandungen.
Spanien z.B. erlaubt nur dort mit erstem Wohnsitz gemeldeten Ausländern die Einreise ohne weitere Beschränkungen, sog. green card.
Zigtausende aus aller Herren Länder werden gehindert, ihre bezahlten und besteuerten Ferienimmobilien zu nutzen.
Was geht vor? Grundrechte oder Sicherheit?
So sehr es mich ärgert, nicht mal was planen zu können. Wir werden es hoffentlich gesund überleben.
Die längerfristigen Wirkungen, Freizügigkeit, Immobilenbewertungen, Urlaubsgestaltung usw.werden sich zeigen.
Hier wie auch anderswo.
Da habe ich einige Bedenken. So schnell löst sich der Knoten nicht auf.
Heinz-Günter